. . Kontakt | Stellen | Inhaltsverzeichnis | Impressum

Preise und Kontakt

Unsere Leistunen werden über die

  • Pflegekassen (Grundpflege)
  • Krankenkassen (medizinische Behandlungspflege)
  • oder mit Ihnen privat

abgerechnet.

Unser ambulanter Pflegedienst ist sowohl im Bereich der Grundpflege, als auch im Bereich der Behandlungspflege von den Pflege- und Krankenkassen annerkannt. Es werden alle Leistungen in diesen Bereichen erbracht.
Unsere Vergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben (SGB V: Behandlungspflege - Leistungen der Krankenkassen und SGB XI: Grundpflege - Leistungen der Pflegekassen).
Die Leistungsabrechnung darf nur zu den festgelegten Vergütungssätzen erfolgen, unabhängig von der Art des Kostenträgers.

Erfüllt der Pflegebedürftige die entsprechenden Voraussetzungen, können die Leistungen in voller Höhe oder teilweise von den Kranken- und Pflegekassen übernommen werden.
Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Antragsstellung. Kommen Sie im Bedarfsfall zu uns. Wir sind gerne bereit, Sie persönlich zu beraten und zu unterstützen.

Wenn nach Antragsstellung an die Pflegekasse von dieser die Pflegebedürftigkeit durch die Einstufung in eine Pflegestufe anerkannt wird, sind folgende Leistungen möglich:

  • Stufe I:
    235,00 € Pflegegeld oder Sachleistungen durch einen ambulanten Dienst bis zu 450,00 €
  • Stufe II:
    440,00 € Pflegegeld oder Sachleistungen durch einen ambulanten Dienst bis zu 1100,00 €
  • Stufe III:
    700,00 € Pflegegeld oder Sachleistungen durch einen ambulanten Dienst bis zu 1.550,00 €
  • Stufe IV:
    Sachleistungen bis zu 1.918,00 €

Stand: 01.01.2012

Auch eine Kombination von Geld- und Sachleistungen ist möglich.

Betreuungsleistungen nach den §§ 45 a und 45 b SGB XI

Diese Leistungen betreffen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Versicherte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können nach Feststellung durch die Pflegekasse bzw. den Medizinischen Dienst der Krankenkasse für zusätzliche Betreuungsleistungen monatlich bis zu 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro (erhöhter Betrag) erhalten.

Weiterlesen


Kontakt

Frau Schwarz vor Fahrzeug

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren und beraten Sie gern. Auf Wunsch und nach Absprache auch bei Ihnen zu Hause.
Bitte sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Claudia Schwarz
Pflegedienstleiterin des Sozialpflegedienstes

Telefon: 0 56 92 - 81 18, Fax: 7427

e-Mail: claudia.schwarz@seniorenzentrum-wolfhagen.de

Vertretungsweise stehen Ihnen auch zur Verfügung:

Jutta Volkwein Jutta Volkwein
Pflegedienstleiterin
Telefon: 0 56 92 - 99 65 - 2 17
Fax: 0 56 92 - 99 65 - 2 50
e-Mail: jutta.volkwein@seniorenzentrum-wolfhagen.de

 


Reinhold Jacob Reinhold Jacob
Verwaltungsleiter / Stv. Geschäftsführer
Telefon: 0 56 92 - 99 65 - 2 20
Fax: 0 56 92 - 99 65 - 2 50
e-Mail: reinhold.jacob@seniorenzentrum-wolfhagen.de