Preise und Kontakt
Das Entgelt für die Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege beträgt zur Zeit:
| Pflegestufe | Maximale Tage pro Kalenderjahr |
A. Pflege- vergütung pro Tag |
B. Unterkunft pro Tag |
C. Verpflegung pro Tag |
D. Investitions- kostenanteil pro Tag |
E. Ausbildungs- zuschlag pro Tag |
Gesamt pro Tag |
Davon Eigenanteil pro Tag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
0 |
Kein Anteil |
30,40 |
10,16 |
6,77 |
13,41 |
1,09 |
61,83 |
61,83 |
1 |
28 |
43,44 |
10,16 |
6,77 |
13,41 |
1,09 |
74,87 |
30,34 |
2 |
25 |
60,83 |
10,16 |
6,77 |
13,41 |
1,09 |
92,26 |
30,34 |
3 |
19 |
78,22 |
10,16 |
6,77 |
13,41 |
1,09 |
109,65 |
30,34 |
Härtefall |
16 |
90,32 |
10,16 |
6,77 |
13,41 |
1,09 |
121,75 |
30,34 |
Alle aufgeführten Preise in Euro, Stand: 01.05.2012.
A. und E.: Übernahme durch die Pflegekasse pro Tag
B., C. und D.: Kosten Kurzzeitpflegegast pro Tag
Wenn keine Pflegestufe vorliegt, werden die Kosten vom Bewohner, beziehungsweise seinen Angehörigen selbst getragen.
Die Pflegeversicherung beteiligt an den Kosten (Pflegevergütung und Ausbildungszuschlag) für stationäre Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege in allen drei Pflegestufen mit bis zu 1.550 Euro pro Jahr. Dabei werden in der Pflegestufe 1 maximal 28 Tage, in der Pflegestufe 2 maximal 26 Tage, in der Pflegestufe 3 maximal 20 Tage und für den Härtefall maximal 18 Tage pro Jahr berücksichtigt.
Die jeweiligen Pflegetage müssen nicht zusammenhängend genommen werden - sie können auch auf mehrere kürzere Zeiten im Jahr verteilt werden.
Für Unterkunft und Verpflegung, sowie Investitionskostenanteil muß der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Bei finanzieller Bedürftigkeit besteht auf Antrag gegebenenfalls ein Anspruch auf Sozialhilfeleistung.
Fällt bei häuslicher Pflege die Hauptpflegeperson aus, kann die Pflegekasse auf Antrag auch
für eine Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen bis zu maximal 1.550,00 € zahlen.
Im selben Kalenderjahr kann sowohl die Kostenübernahme für diese vier Wochen "Verhinderungspflege"
als auch für vier Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Bei einem Ausfall der ständigen
Betreuungsperson werden also für maximal acht Wochen im Jahr die Kosten für die Betreuung durch externe
Pflegekräfte oder im Seniorenheim übernommen.
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren und beraten Sie gern. Auf Wunsch und nach Terminabsprache auch bei Ihnen zu Hause. Bitte sprechen Sie uns an oder nutzen unser Kontaktformular.
Sie erreichen die Pflegedienstleitung unter:
Jutta Volkwein
Pflegedienstleiterin
Telefon: 0 56 92 - 99 65 - 2 17
Fax: 0 56 92 - 99 65 - 2 50
e-Mail: jutta.volkwein@seniorenzentrum-wolfhagen.de
Reinhold JacobVerwaltungsleiter / Stv. Geschäftsführer
Telefon: 0 56 92 - 99 65 - 2 20
Fax: 0 56 92 - 99 65 - 2 50
e-Mail: reinhold.jacob@seniorenzentrum-wolfhagen.de
Sie können auch unser Kontaktformular benutzen.
Aufnahmeantrag [ 44 KB ]
Sie können den Aufnahmeantrag herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per normaler
Post an uns senden oder uns persönlich zukommen lassen:
Wichtiger Hinweis
Langfristige Buchungen sollten Sie vornehmen, sobald Ihnen Ihr Bedarf bekannt wird. So können Sie sicherstellen, daß Sie zum gewünschten Zeitpunkt auch einen Pflegeplatz haben.
Kurzfristigen Anfragen über nicht planbare Aufenthalte kommen wir gerne nach, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Bitte fragen Sie jeweils konkret nach.
Gern nehmen wir Ihre Wünsche auch per e-Mail entgegen. Bitte geben Sie den Namen des Pflegegastes, den gewünschten Belegungszeitraum, Ihre Telefonnummer und einen Ansprechpartner an. Sie können auch unser Kontaktformular benutzen. Vielen Dank!