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Preise und Kontakt

Das Entgelt für die Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege beträgt zur Zeit:

 

 

 

 

Pflegestufe Maximale Tage
pro Kalenderjahr
A.
Pflege-
vergütung
pro Tag
B.
Unterkunft
pro Tag
C.
Verpflegung
pro Tag
D.
Investitions-
kostenanteil
pro Tag
E.
Ausbildungs-
zuschlag
pro Tag
Gesamt
pro Tag
Davon Eigenanteil
pro Tag
0
Kein Anteil
30,40
10,16
6,77
13,41
1,09
61,83
61,83
1
28
43,44
10,16
6,77
13,41
1,09
74,87
30,34
2
25
60,83
10,16
6,77
13,41
1,09
92,26
30,34
3
19
78,22
10,16
6,77
13,41
1,09
109,65
30,34
Härtefall
16
90,32
10,16
6,77
13,41
1,09
121,75
30,34

Alle aufgeführten Preise in Euro, Stand: 01.05.2012.

A. und E.: Übernahme durch die Pflegekasse pro Tag

B., C. und D.: Kosten Kurzzeitpflegegast pro Tag

Wenn keine Pflegestufe vorliegt, werden die Kosten vom Bewohner, beziehungsweise seinen Angehörigen selbst getragen.

Die Pflegeversicherung beteiligt an den Kosten (Pflegevergütung und Ausbildungszuschlag) für stationäre Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege in allen drei Pflegestufen mit bis zu 1.550 Euro pro Jahr. Dabei werden in der Pflegestufe 1 maximal 28 Tage, in der Pflegestufe 2 maximal 26 Tage, in der Pflegestufe 3 maximal 20 Tage und für den Härtefall maximal 18 Tage pro Jahr berücksichtigt.

Die jeweiligen Pflegetage müssen nicht zusammenhängend genommen werden - sie können auch auf mehrere kürzere Zeiten im Jahr verteilt werden.

Für Unterkunft und Verpflegung, sowie Investitionskostenanteil muß der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Bei finanzieller Bedürftigkeit besteht auf Antrag gegebenenfalls ein Anspruch auf Sozialhilfeleistung.

Fällt bei häuslicher Pflege die Hauptpflegeperson aus, kann die Pflegekasse auf Antrag auch für eine Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen bis zu maximal 1.550,00 € zahlen.
Im selben Kalenderjahr kann sowohl die Kostenübernahme für diese vier Wochen "Verhinderungspflege" als auch für vier Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Bei einem Ausfall der ständigen Betreuungsperson werden also für maximal acht Wochen im Jahr die Kosten für die Betreuung durch externe Pflegekräfte oder im Seniorenheim übernommen.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren und beraten Sie gern. Auf Wunsch und nach Terminabsprache auch bei Ihnen zu Hause. Bitte sprechen Sie uns an oder nutzen unser Kontaktformular.

Sie erreichen die Pflegedienstleitung unter:

Jutta Volkwein Jutta Volkwein
Pflegedienstleiterin
Telefon: 0 56 92 - 99 65 - 2 17
Fax: 0 56 92 - 99 65 - 2 50
e-Mail: jutta.volkwein@seniorenzentrum-wolfhagen.de

 


Reinhold Jacob Reinhold Jacob
Verwaltungsleiter / Stv. Geschäftsführer
Telefon: 0 56 92 - 99 65 - 2 20
Fax: 0 56 92 - 99 65 - 2 50
e-Mail: reinhold.jacob@seniorenzentrum-wolfhagen.de

Sie können auch unser Kontaktformular benutzen.

Aufnahmeantrag [ 44 KB ]
Sie können den Aufnahmeantrag herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per normaler Post an uns senden oder uns persönlich zukommen lassen:

Wichtiger Hinweis

Langfristige Buchungen sollten Sie vornehmen, sobald Ihnen Ihr Bedarf bekannt wird. So können Sie sicherstellen, daß Sie zum gewünschten Zeitpunkt auch einen Pflegeplatz haben.

Kurzfristigen Anfragen über nicht planbare Aufenthalte kommen wir gerne nach, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Bitte fragen Sie jeweils konkret nach.

Gern nehmen wir Ihre Wünsche auch per e-Mail entgegen. Bitte geben Sie den Namen des Pflegegastes, den gewünschten Belegungszeitraum, Ihre Telefonnummer und einen Ansprechpartner an. Sie können auch unser Kontaktformular benutzen. Vielen Dank!