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Qualitätsbewertung in Pflegeheimen und ambulanten Diensten

Schulnotensystematik (Teil 1) für die Darstellung der Qualität in Pflegeheimen und ambulanten Diensten vereinbart.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger von Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband haben die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der
Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI und ambulanter Dienste vereinbart.

Die Prüfung der Heime erfolgt in vier Themenbereichen und besteht aus insgesamt 84 Kriterien:

- Pflege und medizinische Versorgung
- Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen;
- soziale Betreuung und Alltagsgestaltung;
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.
- Ergänzt werden diese, durch eine Befragung der Bewohner.

Die Prüfung der ambulanten Dienste erfolgt in vier Themenbereichen und besteht aus 49 Kriterien:

- Pflegerische Leistungen
- ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Dienstleistung und Organisation
- Befragung von Kunden

Die Ergebnisse werden mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Die Teilergebnisse fließen in eine Gesamtnote ein, wobei die Befragung der Bewohner separat in einer zweiten Gesamtnote berücksichtigt wird. Veröffentlicht werden diese künftig sowohl im Internet als auch an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim.

Jörg Richter
Qualitätsbeauftragter

Quelle:
R03/09:13

 

Schulnotensystematik (Teil 2) für die Darstellung der Qualität in Pflegeheimen und ambulanten Diensten vereinbart.

Im Teil 1 werden die jeweiligen Gesamtbereiche für die Prüfung und Qualitätsbewertung sowie die Schulnotensystematik vorgestellt. Im folgenden Teil 2 wird dagegen als kleiner Einblick in die Bewertungssituation anhand einer einzelnen Position aus dem Bewertungskatalog die Frage- bzw. Problemstellung aufgezeigt. Es wird erläutert, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Vernetzung erforderlich ist.

Bewertungskriterium: (Pflege und medizinische Versorgung)
Frage 8:
"Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus nachvollziehbar?"

Dieses beinhaltet als erstes, das aus der Pflegedokumentation klar erkennbar sein muss, wann die Wunde entstanden ist und an welchem Ort sich der Bewohner am Entstehungszeitpunkt aufgehalten hat. Für unsere Pflegefachkräfte bedeutet dies, dass Sie als Folge für unser hausinternes Wundmanagement bei Sichtung einer Wunde, einen Wunddokumentationsbogen anlegen. Dieser Wundbogen beinhaltet Kriterien wie:

- Entstehungsort, Entstehungsdatum und Sichtung der Wunde, Größe, Lage, Aussehen, Information an den Hausarzt zwecks Anordnung einer Therapie, ggf. Fotodokumentation nach schriftlichem Einverständnis des Bewohners oder weiteren beauftragten Personen, Info an die Küche, Info an die Pflegedienstleitung und Wundexpertin.

Nach Aufnahme der Wunde im Wundbogen, erfolgt eine Einarbeitung in die Pflegeplanung mit Planung der Ziele für diese Wunde und für die Darstellung einer Ergebnisqualität (Evaluation) bis hin zur möglichen
Abheilung.

Jörg Richter
Qualitätsbeauftragter

Quelle:
R04/09:18

 

Der Sozialpflegedienst (ambulante Pflege) unseres Hauses wurde vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nach den festgelegten Kriterien geprüft. Als Gesamtnote wurde die 1,0 erteilt. über den folgenden Link können Sie sich selbst einen überblick über den Umfang und das Ergebnis der Prüfung verschaffen.

Inzwischen wurde auch unsere Vollstationäre Pflegeeinrichtung einschließlich der Tages- und Kurzzeitpflege vom MDK geprüft. Die Gesamtnote wurde mit 1,4 festgelegt. Auch hier können Sie sich über den folgenden Link über den Umfang und das Ergebnis der Prüfung selbst informieren.

Weiterlesen: Checkliste für die Pflegeheimauswahl