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Preise und Kontakt

Das Heimentgelt besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind.
Die Pflegesätze richten sich nach der Pflegestufe. Sie sind unterteilt in:

  1. Pflegevergütung
    Die Pflegevergütung richtet sich nach der Pflegestufe, in die der Bewohner vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eingestuft wurde. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen. Darüber hinaus hat der Bewohner einen Eigenanteil zu übernehmen. Durch die Pflegever-gütung werden neben Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert.
  2. Unterkunft
    Diese Kosten werden von dem Bewohner getragen.
  3. Verpflegung
    Diese Kosten werden von dem Bewohner getragen.
  4. Investitionskostenanteil
    Diese Kosten werden, analog der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ebenfalls von dem Bewohner getragen bzw. von den zuständigen Sozialbehörden. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung, Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.
  5. Ausbildungszuschlag
    Die Kosten für den Ausbildungszuschlag übernimmt die Pflegekasse. Dieser dient für die Finanzierung der Auszubildenden in der Alten-, und Krankenpflege.

    Ist der Bewohner, bzw. sind die Angehörigen aufgrund der finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage, den Eigenanteil der Monatlichen Heimkosten zu tragen, übernimmt ggf. das Sozialamt auf Antrag die Kosten.

 

Das Entgelt für die Stationäre Pflege beträgt zur Zeit:

Pflegestufe A.
Pflegevergütung
B.
Unterkunft
pro Tag
C.
Verpflegung
pro Tag
D.
Investitions-
kostenanteil pro Tag
E.
Ausbildungs-
zuschlag pro Tag
Summe Heimentgelt pro Tag ca. monatliche
Gesamtkosten
(bei 31 Tagen)
0 30,40 10,16 6,77 13,41 1,09 61,83 1.916,73
1 43,44 10,16 6,77 13,41 1,09 74,87 2.320,97
2 60,83 10,16 6,77 13,41 1,09 92,26 2.860,06
3 78,22 10,16 6,77 13,41 1,09 109,65 3.399,15
Härtefall 90,32 10,16 6,77 13,41 1,09 121,75 3.774,25

Alle Beträge in Euro, Stand: 01.05.2012.

 

Pflegeversicherung
Die Pflegekasse beteiligt sich monatlich in folgender Höhe an den Kosten für die Pflege (maximal bis zu 75% des Gesamtheimentgelts):

Pflegestufe Anteil Pflegekasse Verbleibender Eigenanteil (bei 31 Tagen)
1 1.023,00 1.297,97
2 1.279,00 1.581,06
3 1.550,00 1.849,15
Härtefall 1.918,00 1.856,25

Alle aufgeführten Beträge in Euro, Stand: Mai 2012.

 

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren und beraten Sie gern. Auf Wunsch und nach Terminabsprache auch bei Ihnen zu Hause. Bitte sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Jutta Volkwein Jutta Volkwein
Pflegedienstleiterin
Telefon: 0 56 92 - 99 65 - 2 17
Fax: 0 56 92 - 99 65 - 2 50
e-Mail: jutta.volkwein@seniorenzentrum-wolfhagen.de

 


Reinhold Jacob Reinhold Jacob
Verwaltungsleiter/Stv. Geschäftsführer
Telefon: 0 56 92 - 99 65 - 2 20
Fax: 0 56 92 - 99 65 - 2 50
e-Mail: reinhold.jacob@seniorenzentrum-wolfhagen.de

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