. . Kontakt | Stellen | Inhaltsverzeichnis | Impressum

Preise und Kontakt

Für die Tages- oder Nachtbetreuung wird im Seniorenzentrum Wolfhagen ein Tagessatz berechnet, der nach den Pflegestufen 0, 1, 2 oder 3 gestaffelt ist. Darin enthalten sind die Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Fahrten zwischen Einrichtung und Zuhause und Investitionskosten.

Entgelt für Tages- und Nachtpflege im Seniorenzentrum Wolfhagen:

Pflegestufe

Kosten
pro Tag
Pflegekasse

Unterkunft
pro Tag
Eigenanteil

Verpflegung
pro Tag
Eigenanteil

Investitionskosten
pro Tag
Eigenanteil

Gesamtkosten
pro Tag

Gesamtkosten
pro Tag
Eigenanteil

0
35,04
6,71
4,47
6,71
52,93
17,89
1
38,08
6,71
4,47
6,71
55,97
17,89
2
41,12
6,71
4,47
6,71
59,01
17,89
3
44,16
6,71
4,47
6,71
62,05
17,89
Alle Beträge in EURO, Stand Mai 2012

Bei dieser Leistungsart gibt es keine zeitliche Begrenzung wie bei Kurzzeit- oder Ersatzpflege. Fahrtkosten werden nicht gesondert von den Pflegekassen erstattet.


Was übernimmt die Pflegekasse?

SGB XI § 41 Tagespflege und Nachtpflege):

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
(2) Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat für

Pflegebedürftige
der Pflegestufe
Gesamtwert bis zu EURO
ab 01.01.2010 ab 01.01.2012
1 440,00 450,00
2 1.040,00 1.100,00
3 1.510,00 1.550,00

(3) Pflegebedürftige können nach näherer Bestimmung der Absätze 4 bis 6 die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung nach ihrer Wahl miteinander kombinieren.

Weitere Einzelheiten vgl. § 41 SGB XI oder sprechen Sie uns an.

Mit der Einführung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes ab 01.07.2008 erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, die eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz aufweisen, einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 200,00 € monatlich anstatt wie bisher maximal 460,00 € jährlich. Dabei wird zwischen einem Grundbetrag von 100,00 € monatlich und einem erhöhten Betrag von 200,00 € monatlich unterschieden.

Menschen mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz sind diejenigen Personen, die in die sogenannte Pflegestufe 0 eingestuft wurden, aber an einer dementiellen Erkrankung leiden. Voraussetzung ist ein spezieller Betreuungsbedarf in der Unterstützung im häuslichen Bereich oder die Möglichkeit zu nutzen auf Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung in Kleingruppen oder ähnliches zurückzugreifen. Die Einschränkung der Alltagskompetenz wird gemessen an speziellen Items, in denen der Pflegebedürftige beurteilt wird. Zur Gewährung des Betreuungsbetrages müssen mindestens 3 der Items vorliegen. Die Beurteilung der sogenannten Items, findet in der Pflegestufenbegutachtung durch den medizinischen Dienst statt.

 

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren und beraten Sie gern. Auf Wunsch und nach Terminabsprache auch bei Ihnen zu Hause. Bitte sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Jutta Volkwein Jutta Volkwein
Pflegedienstleiterin
Telefon: 0 56 92 - 99 65 - 2 17
Fax: 0 56 92 - 99 65 - 2 50
e-Mail: jutta.volkwein@seniorenzentrum-wolfhagen.de

 


Reinhold Jacob Reinhold Jacob
Verwaltungsleiter / Stv. Geschäftsführer
Telefon: 0 56 92 - 99 65 - 2 20
Fax: 0 56 92 - 99 65 - 2 50
e-Mail: reinhold.jacob@seniorenzentrum-wolfhagen.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.